Ekomi Gold
89 €

SORGE­RECHTS­VERFÜGUNG UND 24/7 NOTFALL-HILFE

Unter­stützung im Not­fall für die ganze Familie
stageCheckÜbertragung des Sorgerechts für Ihre Kinder im Todesfall oder bei schwerer Erkrankung
stageCheckRechtskonforme Verfügung, erstellt vom Anwalt & viele weitere Serviceleistungen
stageCheckRechtliche Absicherung aller minderjährigen Kinder
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SICHERN SIE DAS GLÜCK IHRER KINDER
Der Schutz Ihrer Kinder liegt uns besonders am Herzen. Deshalb möchten wir gemeinsam mit JURA DIREKT – einem bundesweit tätigen Servicedienstleister im Bereich der rechtlichen Vorsorge – sicherstellen, dass Ihre minderjährigen Kinder mit einer rechtskonformen Sorgerechtsverfügung abgesichert sind, wenn Mama und Papa etwas zustößt.
Denn: Ohne rechtskonforme Sorgerechtsverfügung erhält der Staat — ggf. zumindest zeitweise — die Vormundschaft. Großeltern oder sonstige Familienangehörige dürfen lt. Gesetz nicht automatisch die Erziehung und Fürsorge der minderjährigen Kinder übernehmen.

Unabhängige FinanzDienste Letsch

Michael Letsch

Kartäuserstraße 49

79102 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761 38 20 11

info@ufd-online.de
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
Nur mit einer Sorgerechtsverfügung kann Ihre Vertrauensperson die Vormundschaft Ihrer minderjährigen Kinder übernehmen, wenn beiden Elternteilen etwas zustößt.
Die Sorgerechtsverfügung regelt, wer die Fürsorge, Erziehung und finanzielle Versorgung für Ihre minderjährigen Kinder übernimmt und bei wem diese leben.
Dadurch wird verhindert, dass der Staat sich zumindest zeitweise um Ihre minderjährigen Kinder kümmert.
IHRE VORTEILE MIT DER JURA DIREKT SORGE­RECHTS­VERFÜGUNG
Wie Sie mit einer rechts­konformen Sorge­rechts­verfügung, weiteren anwaltlichen Rechts­dokumenten und dem TÜV-zerti­fizierten 18 Punkte-Service von JURA DIREKT selbst­bestimmt bleiben und die Familie in Not­fall­situationen entlasten:
Rechtssichere anwaltliche Sorge­rechts­verfügung zum Festpreis über Partner­kanzleien
Vertrauens­personen bestimmen – gerichtliche Bestimmung vermeiden
Einfach und schnell online erstellen lassen – in max. 45 Minuten, ohne Termin vor Ort
Persönliche Begleitung durch ein Experten­team mit 24/7 Notfall-Hotline und Erfahrung aus tausenden Not­fällen für Sie und Ihre Familie
Sorge­rechts­verfügung im Notfall ohne langes Suchen sofort verfügbar
Persönliches digitales Service­portal für Sie und Ihre Familie mit kompletter Software „Digitaler Notfall­ordner“
Rechtliche Aktualisierung, laufend nach Wunsch und automatisch bei Gesetzes­änderungen
Auf Wunsch u. a. Vor­sorge­vollmacht, Patienten­verfügung und Testament über Partner­kanzleien zu transparenten Fest­preisen bzw. Vorzugs­konditionen – alles aus einer Hand

WIE SIE DAS GLÜCK IHRER KINDER MIT EINER SORGE­RECHTS­VER­FÜGUNG SICHERN — IN 2:00 MIN. ERKLÄRT

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Wer kümmert sich um meine minderjährigen Kinder, wenn wir als Eltern ausfallen? Geschäftsführer Domenico Anic erklärt in diesem kurzen Video einfach und verständlich, warum sich ohne eine Sorgerechtsverfügung möglicherweise der Staat um Ihre Kinder kümmert und Familienangehörige wie Großeltern oder Patinnen bzw. Paten nicht automatisch die Vormundschaft übernehmen können.

VOLLUMFÄNGLICHE SICHERHEIT FÜR DIE GANZE FAMILIE

24/7 Notfall-Hilfe und mehr: Erleben Sie erstklassigen Service in einer animierten Reise durch unseren TÜV-zertifizierten 18 Punkte JURA DIREKT Schutzbrief
24/7 NOTFALL-HILFE — ALS BESTANDTEIL UNSERER 18 TÜV-ZERTIFIZIERTEN SERVICEPUNKTE:
UNSERE LEISTUNGEN IM VERGLEICH
Leistungen
Berück­sichtigung der aktuellen Rechts­grundlage
Berück­sichtigung aller Form­vor­schriften
Sorge­rechts­verfügung für mehr als ein Kind zum gleichen Preis
Ausstellung mehrerer Verfü­gungen, z.B. bei Patch­work, zum gleichen Preis
Einfache und schnelle Online-Abwicklung mit persönlicher Begleitung
Haftung und Durchsetzung des Inhaltes der Sorgerechts­verfügung
vom Anwalt über JURA DIREKT
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Einmalig 89 €* inkl. kostenfreiem Service
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Kontaktformular ausfüllen und kostenfrei vom JURA DIREKT Expertenteam aufklären lassen
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Von kooperierenden Anwaltskanzleien individuell gefertigte Sorgerechtsverfügung(en) postalisch erhalten

JURADIREKT

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Häufig gestellte Fragen zur Sorgerechtsverfügung

Was kostet eine Sorgerechtsverfügung über JURA DIREKT?

Die anwaltliche Erstellung einer Sorgerechtsverfügung kostet über JURA DIREKT unabhängig der Kinderanzahl einmalig 89€. Sollte in Zukunft noch Nachwuchs kommen, wird dieser kostenfrei ergänzt.

Das Besondere: Der TÜV-zertifizierte 18 Punkte-Service ist kostenfrei bei der Erstellung der Sorgerechtsverfügung enthalten. Das heißt, dass das handschriftliche Original z. B. bei JURA DIREKT sicher hinterlegt werden kann und Eltern die vielen Extras und Notfall-Tools u. a. aus dem Serviceportal nutzen können.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung für Familien?

Juristinnen und Juristen empfehlen Familien mit Kindern unter 18 Jahren zusätzlich zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung erstellen zu lassen. Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder lange Zeit ausfallen.

In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder kümmern dürfen.

Wann greift eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung greift, wenn beide Elternteile nicht handeln können oder gar versterben. In einer Sorgerechtsverfügung benennen Sie eine Vertrauensperson, die in einem solchen Fall vom Gericht zum Vormund für Ihre minderjährigen Kinder bestellt wird.

Warum benötigt man eine Sorgerechtsverfügung, wenn es lebende Verwandte gibt?

Verwandte der Kinder sind bei Ausfall der Eltern nicht automatisch zu deren Vertretung und Versorgung berechtigt. Die Personen- und Vermögensfürsorge wird ausschließlich vom Vormundschaftsgericht entschieden und bestimmt.

Damit Vormundschaftsgerichte schnellere Entscheidungen treffen können und verhindert wird, dass sich zumindest zeitweise der Staat um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, empfiehlt es sich, den gewünschten Vormund vorab in einer Sorgerechtsverfügung zu benennen.

Schließt eine Sorgerechtsverfügung ein gerichtliches Verfahren aus?

Auch bei Vorliegen einer Sorgerechtsverfügung wird ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Vormundes durchgeführt. Hierbei möchte das Vormundschaftsgericht die persönliche Eignung des gewünschten Vormundes überprüfen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. Zudem ist das Gericht bestrebt, ebenfalls den Kindeswillen zu berücksichtigen und die Wünsche der Kinder – falls möglich – anzuhören.

Welche Formvorschriften sind bei einer Sorgerechtsverfügung zu beachten?

Eine Sorgerechtsverfügung hat testamentarischen Charakter. Zur rechtlichen Anerkennung ist es deshalb erforderlich, sie handschriftlich zu verfassen und mit Ort und Datum zu unterzeichnen.

Bei Elternteilen mit beiderseitigem Sorgerecht ist es unerheblich, welches Elternteil das handschriftliche Dokument erstellt. Jedoch müssen beide Sorgerechtsinhaberinnen bzw. -inhaber unterschreiben. Elternteile mit alleinigem Sorgerecht erstellen und unterschreiben das handschriftliche Dokument einseitig. Bei unverheirateten Elternteilen mit beiderseitigem Sorgerecht muss aus rechtlichen Gründen jeweils ein Exemplar eigenhändig abgeschrieben und einzeln unterzeichnet werden. Jedoch sollte in beiden Exemplaren derselbe Vormund benannt sein, um gerichtliche Herausforderungen zu vermeiden.

Wen kann man in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benennen?

Grundsätzlich können Sie jede volljährige Person – bestenfalls Verwandte oder nahestehende Personen mit enger Bindung zu den Kindern – als Vormund benennen. Juristinnen und Juristen empfehlen jedoch, dass die Altersdifferenz zwischen Kind und Vormund nicht mehr als 50 Lebensjahre betragen sollte.

Das Vormundschaftsgericht prüft selbstverständlich in jedem Fall die persönliche Eignung des Vormundes. Weitere Ausschlussgründe neben der persönlichen Eignung, die gegen die Bestellung als Vormund sprechen können, sind z. B. schwerwiegende Krankheiten – auch Suchtkrankheiten, schwere Gesetzesverstöße oder existenzielle, finanzielle Probleme. Das Gericht könnte hier eine Gefahr für das Kindeswohl erkennen.

Welche Besonderheiten bestehen bezüglich der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung bei geschiedenen oder getrennten Elternteilen?

Zunächst muss zwischen geteiltem oder alleinigem Sorgerecht unterschieden werden.

Bei geteiltem Sorgerecht sollten die leibliche Mutter und der leibliche Vater versuchen eine Einigung über den zu benennenden Vormund untereinander anzustreben, da die Sorgerechtsverfügung nur greift, wenn beide Elternteile nicht handeln können oder gar versterben. Ist die Einigung nicht möglich, können dennoch jeweils einseitige Willenserklärungen abgegeben werden. Das Gericht muss dann allerdings prüfen, welche Option als Vormund die bessere ist. Dies kann das Verfahren in die Länge ziehen und eine Zerreißprobe für die Kinder bedeuten, da zwischenzeitlich der Staat die Obhut übernimmt.

Auch bei alleinigem Sorgerecht ist das Gericht stets bestrebt, das andere Elternteil als Vormund zu benennen. Sollte dies jedoch von der Sorgerechtsinhaberin bzw. dem Sorgerechtsinhaber aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens seitens des anderen Elternteiles gegenüber der Kinder nicht gewünscht sein, empfiehlt es sich, dem Vormundschaftsgericht genaue Gründe hierfür in der Sorgerechtsverfügung zu nennen.

Können mehrere Personen in der Sorgerechtsverfügung benannt werden, die gleichzeitig als Vormund für die Kinder agieren?

Juristinnen und Juristen empfehlen aufgrund des hohen Konfliktpotenziales lediglich immer nur eine Person als Vormund zu benennen. Es können mehrere Personen in Reihenfolge angegeben werden, falls Ihre erste Vertrauensperson die Vormundschaft nicht annehmen kann. Auch bevollmächtigte Paare sind auf Empfehlung in Reihenfolge anzugeben.

Ersetzt die Sorgerechtsverfügung die Erstellung eines Testamentes?

In einem Testament können Sie ebenfalls Regelungen erfassen, wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmern soll, falls beide Elternteile ausfallen oder versterben. Umgekehrt können Sie in einer Sorgerechtsverfügung zwar jemand für die Personen- und Vermögenssorge Ihrer minderjährigen Kinder benennen, jedoch können Sie keine Regelungen zur detaillierten Vermögensverteilung oder bedingten Erbauszahlung treffen, z. B. zur Finanzierung des Führerscheines, des Studiums oder Auszahlung des Vermögens ab dem 25. Lebensjahr. Dies geht nur in einem Testament.

Da Testamente jedoch oft beim Amtsgericht oder in Schließfächern hinterlegt sind, sind sie meist nicht schnell zugänglich. Um zu verhindern, dass sich der Staat zwischenzeitlich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, sollten Sie ein Testament und eine Sorgerechtsverfügung getrennt voneinander erstellen. So stellen Sie sicher, dass die Sorgerechtsverfügung im Notfall schnell griffbereit ist.

Nachfolgenden Bereich bitte mit den vom Interessenten freigegebenen Daten befüllen.
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In den nächsten Tagen meldet sich zur Vorabklärung ein Ansprechpartner von JURA DIREKT.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Darin befindet sich der Link zu Ihrem Vorbereitungsbereich. Sie können sich somit ganz in Ruhe mit der Vorbereitung beschäftigen und Ihre Stammdaten, Bevollmächtigte und grundlegende Wünsche und Vorstellungen erfassen. Im zu vereinbarenden Datenerfassungstermin werden Sie von einem geschulten JURA DIREKT Mitarbeiter begleitet.

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